Schutz bei der Arbeit gut organisieren: Anfangen lohnt sich

Pressemitteilung

08.08.2023

Die Führungen kleiner Unternehmen tun sich oft schwer damit, den Arbeitsschutz systematisch anzugehen, doch gerade sie profitieren davon. Was gesetzlich vorgeschrieben ist, und womit sie am besten beginnen, dafür gibt es Tipps von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Im Rahmen einer BGW-Initiative für sicheres und gesundes Arbeiten in kleinen und Kleinstunternehmen werden im ersten Schritt verstärkt physiotherapeutische Praxen angesprochen. „Je weniger Mitarbeitende ein Betrieb hat, desto schwieriger wird es, wenn einzelne von ihnen ausfallen“, weiß Dr. Karin Schaefer, Aufsichtsperson bei der BGW. Für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen, hat also einen positiven Effekt für das Unternehmen.

BuS-Betreuung und Gefährdungsbeurteilung sind Pflicht

Doch womit anfangen? „Die erste Frage sollte sein: Wer kann mich unterstützen?“, so die Expertin Dr. Schaefer. Vorgeschrieben ist die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung, die sogenannte BuS-Betreuung: Jedes Unternehmen, das Mitarbeitende beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Kleine Einrichtungen können dafür externe Fachleute beauftragen. Der Vorteil: Sie haben kompetente Ansprechpersonen, die sich mit dem komplexen Thema auskennen und dabei helfen, den Arbeitsschutz systematisch zu organisieren. Welche Betreuungsformen für welche Unternehmensgröße infrage kommen, erfahren sie auf www.bgw-online.de/bus.

Betriebsarzt oder Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen auch bei der Gefährdungsbeurteilung. Sie ist zentrales Instrument für den Arbeitsschutz und für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Gefährdende Tätigkeiten werden darin für jeden Arbeitsplatz erfasst und Maßnahmen festgelegt, wie die Gefährdung beseitigt wird. Dazu gehören auch vermeintliche Kleinigkeiten wie Stolperfallen und ungünstige Körperhaltungen. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung. „Wir raten dazu, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beteiligen, denn sie kennen ihren jeweiligen Arbeitsplatz am besten“, sagt Dr. Schaefer. „Besonderes Augenmerk legen wir in therapeutischen Praxen auf energetisch höhenverstellbare Therapieliegen, bei denen es zu schlimmen Unfällen kommen kann.“ Informationen zu weiteren branchentypischen Gefährdungen finden Unternehmen in den „Sicheren Seiten“ der BGW: www.bgw-online.de/sichere-seiten

Im Betrieb zum Thema machen

Mit der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitsschutz noch nicht erledigt. Aus ihr ergibt sich der Bedarf für Unterweisungen der Beschäftigten: Wer muss was wissen und tun, um Gefährdungen zu vermeiden? Eine Unterweisung ist auch ein guter Anlass, um sicheres Arbeiten zu vermitteln und zugleich Gesundheitsschutz zum Gesprächsthema im Team zu machen. Dass Arbeitsschutz oft als eine große Hürde angesehen wird, kennt die Aufsichtsperson Dr. Schaefer aus ihrem Berufsalltag. „Arbeitsschutz wird nicht von jetzt auf gleich perfekt umgesetzt“, betont sie. „Aber schon mit geringem Aufwand lässt sich das Thema systematisch organisieren und so die Arbeit für alle sicherer machen.“ Von der Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung bis hin zu Seminaren bietet die BGW ihren versicherten Betrieben Unterstützung beim Arbeitsschutz an. Mehr Infos dazu gibt es unter www.bgw-online.de/fuer-starke-unternehmen.

Tipps: So starten Sie mit dem Arbeitsschutz:

  • Bestellen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Betriebsärztin beziehungsweise einen Betriebsarzt.
  • Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch und dokumentieren Sie diese.
  • Führen Sie regelmäßig Unterweisungen durch.
  • Bereiten Sie Ihr Team auf Notfälle wie Brände, medizinische Notfälle und Unfälle vor.
  • Führen Sie regelmäßig vorbeugende Arbeitsschutzbegehungen durch. Achten Sie dabei auf Stolperstellen, defekte Elektrogeräte und Ergonomie.
  • Bewahren Sie wichtige Unterlagen zum Thema Arbeitsschutz auf, wie zum Beispiel die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung oder Protokolle von Betriebsbegehungen.

(ca. 4.140 Zeichen)

Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 9,3 Millionen Versicherte in über 657.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Ansprechpersonen für die Presse

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Sebastian Grimm und Mareike Berger, Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Telefon +49 40 20207-2714, Telefax +49 40 20207-2796
E-Mail: presse@bgw-online.de