Wie wird die rechnerische Betriebsgröße ermittelt – zählt die Anzahl der beschäftigten Personen oder zählen aufgerechnete Vollzeitstellen?
Hier ist zu unterscheiden zwischen den zu ermittelnden Betriebsgrößen für:
- die Zuordnung zu einer Betreuungsform
- die Berechnung der Einsatzzeiten für die Grundbetreuung
Zu 1.: Die rechnerische Betriebsgröße für die Zuordnung zur Betreuungsform legt fest, ob ein Betrieb die Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen kann. Hierbei werden Beschäftigte mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit
- von nicht mehr als 20 Stunden mit dem Faktor 0,5,
- von mehr als 20 und nicht mehr als 30 Stunden mit den Faktor 0,75,
- von mehr als 30 Stunden mit dem Faktor 1,0
berücksichtigt.
Weitere Informationen zu den Betreuungsformen
Zu 2.: Beim Ermitteln der Einsatzzeiten für die Grundbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt wird die rechnerische Betriebsgröße anders hergleitet. Teilzeitkräfte können dabei nach zwei Modellen berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Berechnung der Einsatzzeiten mit Beispielen