Wozu dienen die Besuchsprotokolle, die von den betreuenden Dienstleistern (Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit) erstellt werden?

Der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind verpflichtet, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig Bericht zu erstatten. Das Protokoll dokumentiert, dass Sie den Forderungen der Arbeitsschutzvorschriften nachgekommen sind – es dient Ihnen als Nachweis gegenüber den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und bildet die Grundlage zur Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.