Wonach richtet sich die Veranlagung der Unternehmen?
Die Veranlagung eines Unternehmens zur Gefahrklasse richtet sich nach seiner Gewerbezweigzugehörigkeit. Für die Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig sind Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend. Die Veranlagung für die Versicherung besonderer Personengruppen (z.B. persönliche Versicherungen) richtet sich nach der Veranlagung des Betriebsteils, in dem die Person tätig wird. Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung (z.B. Überlassung von Ärztinnen und Ärzten) werden, soweit sie in die Zuständigkeit der BGW fallen, zu der Gefahrklasse des Gewerbezweigs veranlagt, dem die überlassenen Beschäftigten überwiegend zuzuordnen sind.