Wir haben in unserem Betrieb (auch) Teilzeitkräfte eingestellt. Wie werden diese bei der Berechnung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung berücksichtigt?

Bisher waren Teilzeitbeschäftigte in Unternehmen, die bei der BGW versichert sind, grundsätzlich mit dem Faktor 1 zu zählen. Bei einigen anderen Unfallversicherungsträgern und Unfallversicherungsträgerinnen sind auch Berechnungen möglich, die zu kleineren Faktoren als 1 kommen. Um mit diesen einheitlich zu verfahren und bis gegebenenfalls die DGUV Vorschrift 2 entsprechend angepasst ist, ist im März 2017 vorübergehend Nachstehendes entschieden worden: Bei der Berechnung der Grundeinsatzzeit können Teilzeitkräfte anteilig zu einer vollen wöchentlichen Arbeitszeit eingerechnet werden. Bei dieser gewählten Berechnungsweise kann es zu höheren bedarfsorientierten Betreuungszeiten kommen.

Hinweis: Wird jetzt bei der Berechnung von Teilzeitkräften vom Faktor 1 abgewichen und somit auf niedrigere Grundeinsatzzeiten umgestellt, hat mit Inkrafttreten einer erwarteten geänderten DGUV Vorschrift 2 gegebenenfalls eine Anpassung der Grundeinsatzzeit zu erfolgen.