Wie wirken sich die Kriterien der DGUV Vorschrift 1 zur Bestimmung von Sicherheitsbeauftragten aus? Muss ich etwas ändern?

Ausgangspunkt ist nach wie vor, dass Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte (SiB) bestellen müssen. Um die jeweils erforderliche Anzahl zu bestimmen, müssen fünf Kriterien individuell geprüft werden - Erläuterungen zu diesen Kriterien finden sich in der DGUV Regel 100-001:

  • im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren - Maßgabe sollte die Gefährdungsbeurteilung sein
  • räumliche Nähe zu den Beschäftigten - hierbei geht es insbesondere um eine Tätigkeit am gleichen Standort bzw. im gleichen Gebäude
  • zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten - also eine Tätigkeit zur gleichen Arbeitszeit beziehungsweise mit Kenntnis der Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Schichten
  • fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten - dies bezieht sich unter anderem auf die Punkte Kenntnis der Mitarbeiterstruktur, Arbeitsschutzkenntnisse im Zuständigkeitsbereich und Kenntnis der Gefährdungspotenziale des Arbeitsbereichs
  • Anzahl der Beschäftigten - d.h. insbesondere eine Anzahl, die es erlaubt, die Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich persönlich zu kennen

In vielen Fällen wird das Ergebnis dieser Prüfung die gleiche Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sein wie bei der bisher vorgegebenen Staffelung. Daher müssen Unternehmen, die gut aufgestellt waren, nicht befürchten, nun grundsätzlich alles ändern zu müssen. Dennoch kommen alle Unternehmen nicht darum herum, die einzelnen Kriterien durchzugehen, denn insbesondere die Punkte räumliche und fachliche Nähe könnten gegebenfalls Anpassungen erforderlich machen: Hier wirken sich unter Umständen getrennte Standorte oder verschiedene Tätigkeitsbereiche aus und erfordern eine andere Auswahl der SiB als bisher.

Unterstützung bei der Analyse der betrieblichen Gegebenheiten und des individuellen Bedarfs an Sicherheitsbeauftragten kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit leisten.

Beachten Sie auch unseren ausführlichen Artikel zur Bestimmung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten.