Wie werden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen abgerechnet?
Die Gebühren der Untersuchung können frei ausgehandelt werden. Es empfiehlt sich, gemäß der allgemeinen "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ) abzurechnen. Die spezielle UV-GOÄ bezieht sich ausschließlich auf Heilbehandlungen, die von Berufsgenossenschaften getragen werden, und gilt nicht für die arbeitsmedizinische Vorsorge.