Wie viele Handfeuerlöscher benötigt eine Apotheke?

Die Zahl der bereitzustellenden Handfeuerlöscher in Apotheken ist von den errechneten Löschmitteleinheiten (LE) abhängig. Sie ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöschertypen zu vergleichen und durch Addition das Gesamtlöschvermögen von mehreren Feuerlöschern zu ermitteln. Um die erforderlichen Löschmitteleinheiten einer Apotheke zu errechnen, müssen die Brandgefährdung und die Grundfläche der Apotheke berücksichtigt werden.

Da die Grundfläche einer Apotheke in der Regel zwischen 110 bis 200 m² liegt, benötigt eine Apotheke für eine Grundausstattung mit Feuerlöschern nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Handfeuerlöscher mit insgesamt mindestens 12 LE. Für diese Grundausstattung dürfen im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.

Liegt nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung eine erhöhte Brandgefährdung in der Apotheke vor, sind neben der Grundausstattung nach ASR A2.2 Punkt 5.2 und den Grundanforderungen für die Bereitstellung nach ASR A2.2 Punkt 5.3 zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen, wie die Bereitstellung weiterer Feuerlöscher, erforderlich. Eine erhöhte Brandgefährdung kann in der Apotheke z.B. gegeben sein, wenn größere Mengen an entzündbaren Flüssigkeiten, Stoffe mit hoher Entzündbarkeit oder brandfördernden Eigenschaften vorhanden sind. Sollte die Beurteilung der Brandgefährdung Schwierigkeiten bereiten, sollte sich die Apothekenleitung von einer Fachkraft unterstützen lassen.