Organisatorisches und Hinweise zum Datenschutz
Das benötigen wir von Ihnen, damit es losgehen kann
Für den Bestellvorgang benötigen wir von Ihnen Angaben zu ihrem Unternehmen und die Kontaktdaten der Personen, die Zugriff auf das Onlineportal erhalten sollen.
Sie haben sich entschieden, die Befragung durchzuführen? Dann füllen Sie bitte das Bestellformular aus.
Beauftragung der Ingress GmbH
Nach Eingang des Bestellformulars bei der BGW wird das Bestellformular nochmals auf Vollständigkeit geprüft und an die Ingress GmbH geschickt. Eine Woche nachdem das Bestellformular dort eingegangen ist, erhalten die in dem Bestellformular benannten Personen die Zugangscodes zu dem Onlineportal.
FAQ Datenschutzbestimmungen
Die BGW hat die Ingress GmbH vertraglich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Nach der Befragung löscht die Ingress GmbH die Fragebögen. Die unternehmensbezogene Auswertung erhält ausschließlich das Unternehmen, das die Personalbefragung beauftragt.
Was passiert mit meiner IP-Adresse, wenn ich an der Onlinebefragung teilnehme? Speichert und verarbeitet die Ingress GmbH die IP-Adressen der Teilnehmenden?
IP-Adressen werden weder gespeichert noch verarbeitet. Eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden ist daher ausgeschlossen.
Können Teilnehmende rückverfolgt werden?
Nein. Da weder IP-Adressen noch andere personenbezogene Daten gespeichert werden, ist eine Rückverfolgung technisch und organisatorisch ausgeschlossen.
Was passiert mit meiner E-Mail-Adresse, wenn mein Betrieb das Zugangsverfahren "per
E-Mail" nutzt?
E-Mail-Adressen werden ausschließlich für den Versand der Einladungs- und Erinnerungs-E-Mail verwendet. Der Versand der Erinnerung erfolgt an alle Adressen – unabhängig davon, ob jemand bereits teilgenommen hat.
Nach Abschluss des Projekts werden die E-Mail-Adressen gelöscht. Sie werden lediglich für die Dauer des jeweiligen Projekts gespeichert und nicht für andere Zwecke verwendet. Es wird kein Bezug zwischen E-Mail-Adressen und den Befragungsdaten hergestellt.
Wie werden meine statistischen Angaben (zum Beispiel Alter, Bildungsstand, Betriebszugehörigkeit) verwendet?
Sofern die statistischen Daten als Bestandteil des Fragebogens mit ausgewählt wurden, werden sie im Rahmen der Befragung gespeichert. Sie werden ausschließlich für die anonymisierte Auswertung der Befragungsergebnisse für ihren Betrieb verwendet.
Ergebnisse werden nur angezeigt, wenn mindestens 8 Rückmeldungen pro Kategorie vorliegen. Damit sind keine inhaltlichen Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich.
Können aus den Ergebnissen Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden?
Nein. Es besteht kein Bezug zwischen Ergebnissen und personenbezogenen Daten, zum Beispiel
E-Mail- oder IP-Adressen. Um Rückschlüsse auszuschließen, gilt:
- Mit statistischen Fragen: Auswertung nur ab 8 Rückläufen.
- Ohne statistische Fragen: Auswertung nur ab 5 Rückläufen.
- Bei geringeren Rückläufen werden keine Ergebnisse angezeigt.
Was passiert mit den Daten nach Abschluss unserer Personalbefragung?
Alle anonymen Daten werden über die Dauer des betrieblichen Projektes hinaus im Gesamtdatensatz gespeichert. Sie dienen dazu, Benchmarkwerte und gegebenenfalls Vergleichswerte für Folgebefragungen des Betriebs zu erstellen.
Personenbezogene Projektdaten – wie zum Beispiel Portalzugänge und E-Mail-Adressen – werden 24 Wochen nach Befragungsende automatisch gelöscht.
Wie lange habe ich Zugriff auf das Portal und die Ergebnisse?
Der Zugriff auf das Portal besteht für die Zeit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Befragung. Für die Auswertung gilt ein Zeitraum von 24 Wochen nach Befragungsende. In dieser Zeit können Sie Ergebnisse herunterladen.
Sofern in den Grundeinstellungen der Befragung definiert, stehen die Ergebnisse bei Folgebefragungen des Betriebs weiterhin als Vergleichswerte zur Verfügung. Nach Ablauf der 24 Wochen werden projektbezogene Daten gelöscht; die anonymen Ergebnisse fließen in den Gesamtdatensatz zur Erstellung von Benchmarkwerten ein.
Welche Daten werden gespeichert, wenn ich einer Folgebefragung zustimme?
Nach Abschluss der Befragung werden die Ergebnisse vollständig in den Gesamtdatensatz überführt. Wenn ein Vergleich mit einer späteren Befragung gewünscht ist (wird bei der Konfiguration der Befragung abgefragt), werden die entsprechenden Datensätze markiert. So kann bei einer Folgebefragung ein anonymer Vergleich mit den vorherigen Ergebnissen hergestellt werden.
Ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) im Rahmen des Bestellvorgangs des BGW-Betriebsbarometer notwendig?
Nein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist der Abschluss eines AVV nicht erforderlich, da keine personenbezogenen Daten verarbeitet oder gespeichert werden. Auf Wunsch stellt INGRESS beim Bestellvorgang des BGW-Betriebsbarometers einen AVV zur Verfügung.
Auf welche Daten kann die BGW bei unserer Befragung mit dem BGW-Betriebsbarometer zugreifen und wofür werden sie verwendet?
Die BGW erhält ausschließlich anonymisierte Daten der Vergleichsgruppe. Diese werden für wissenschaftliche Auswertungen im Rahmen der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren genutzt. Auf unternehmens- oder personenbezogene Daten kann die BGW zu keinem Zeitpunkt zugreifen. Aufgrund der Anonymisierung sind keine Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen oder Personen möglich.