Wie oft soll eine Blutuntersuchung mit Antiköperbestimmungen (HBs-Ak) nach Hepatitis B-Impfungen durchgeführt werden?

Es gibt offizielle Empfehlungen zum Umgang mit Hepatitis B-Impfung und Antikörperbestimmung nach Impfungen. Diese Empfehlungen werden regelmäßig von der Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI) dem Stand der Wissenschaft angeglichen.

Man ist allgemein davon abgekommen, die Antikörper-Titer (HBs-Ak) in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel nach drei Jahren) zu kontrollieren. Ausgehend von wissenschaftlichen Erkenntnissen nimmt man heute an, dass bei Gesunden nach einer erfolgreichen Grundimmunisierung (mit HBs-Ak-Titer über 100IU/l) eine lebenslange Immunität besteht, wenn keine anderen Gründe für eine Schwächung der Immunabwehr (AIDS, Krebs…) eintreten. Deshalb ist das Unternehmen im Allgemeinen nicht verpflichtet, die Kosten für regelmäßige Tests zu übernehmen.

Etwas anders ist das Vorgehen bei Beschäftigten, die als Kinder oder Jugendliche bereits eine Grundimmunisierung gegen Hepatitis B erhalten haben: Ihnen wird sofort eine Auffrischungsimpfung mit einer einmaligen Dosis und anschließenden Titerkontrolle (HBs-Ak) nach vier bis acht Wochen empfohlen.

Die Kosten übernimmt das Unternehmen, wenn am Arbeitsplatz eine gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhte Infektionsgefahr vorherrscht und eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst oder angeboten werden muss.