Wie lassen sich Beschwerden der Haut im Gesicht und der Nasenschleimhäute durch das Tragen von medizinischen MNS oder FFP2-Masken vorbeugen?

Zum Vorbeugen von Beschwerden der Haut im Gesicht und der Nasenschleimhäute, die im Zusammenhang mit dem Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS, OP-Masken) oder FFP2-Masken auftreten können, ist Folgendes ratsam:

  • Testen Sie Produkte verschiedener Hersteller mit der gleichen Schutzklasse, führen Sie Trageversuche aus und wählen Sie die geeignetsten Produkte aus.

  • Überprüfen Sie bereits beim Auspacken des Mund-Nasen-Schutz bzw. der FFP2-Masken, ob diese unangenehme Gerüche/Stoffe freisetzen.

  • Wechseln Sie den Mund-Nasen-Schutz oder die FFP2-Masken regelmäßig. Tun Sie dies insbesondere dann, wenn Sie merken, dass die Maske feucht wird. Eine feuchte Maske kann die Gesichtshaut reizen und darüber hinaus ihre Schutzwirkung verlieren.

  • Halten Sie die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Trage- und Erholungsdauern von Masken ein. Wenn möglich, sollten sich Tätigkeiten, die das Tragen einer Maske erfordern, mit Tätigkeiten ohne diese Anforderung abwechseln. Legen Sie die Masken jedoch nur ab, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist. Die Tätigkeiten und Bedingungen, bei denen auf das Tragen von Masken verzichtet werden kann, sollten in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
  • Reinigen Sie Ihr Gesicht schonend mit pH-hautneutralen, duftstofffreien Hautreinigungspräparaten.
  • Achten Sie auf einen zurückhaltenden Einsatz von Make-up oder verzichten Sie während der Arbeitszeit darauf.

Sollten sich trotz dieser Maßnahmen Beschwerden der Haut im Gesicht und der Nasenschleimhäute entwickeln und/oder fortbestehen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Testen Sie, ob durch die Verwendung anderer Modelle der gleichen Schutzklasse eine bessere Verträglichkeit der Haut und der Nasenschleimhäute erreicht werden kann. Verschiedene Fabrikate desselben Maskentyps werden durchaus individuell unterschiedlich gut vertragen. Hier spielen Faktoren wie Passform und Verarbeitung eine Rolle.
  • Stellen Sie sich bei Ihrem Betriebsarzt/Ihrer Betriebsärztin vor und/oder lassen Sie Ihre Hautbeschwerden durch einen Hautarzt/eine Hautärztin abklären. So erhalten Sie eine individuelle Beratung und Therapie und es kann entschieden werden, ob eine Meldung an die BGW wegen einer beruflich bedingten Hauterkrankung angezeigt ist. In diesem Fall erhalten Sie von der BGW weitere Unterstützung, z. B. im Rahmen einer Vorstellung in unserer berufsdermatologischen Hautsprechstunde. Sie können Ihre Hautbeschwerden auch eigenständig bei der regional zuständigen Bezirksverwaltung der BGW melden. Die Sachbearbeitung Ihrer Bezirksverwaltung bespricht dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.
  • Falls bei Ihnen schon seit der Zeit vor der Corona-Pandemie eine Hauterkrankung im Gesicht bekannt ist, kontaktieren Sie frühzeitig Ihren behandelnden Hautarzt/Ihre behandelnde Hautärztin. Besprechen Sie, welche Maßnahmen unter den aktuellen Bedingungen in Ihrem individuellen Fall hilfreich sein können.

Aktualisiert: 14.12.2022