Wie kann sich ein Beschäftigter vor einer Tuberkuloseinfektion schützen?
Grundsätzlich müssen in einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin entsprechende technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Neben allgemeiner arbeitsmedizinischer Beratung, allgemeinen Hygienemaßnahmen, Isolierung des Patienten im Einzelzimmer mit eigener Nasszelle, Mund-Nasen-Schutz für den Patienten, Desinfektion und Sterilisation wird den Beschäftigten das Tragen eines Atemschutzes bei höheren Aerosolkonzentrationen empfohlen (FFP2-Maske). Eine arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzträger ist bei kurzer Tragedauer und geringer körperlicher Anstrengung nicht notwendig. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zum dokumentierten Behandlungserfolg zum Schutz für die Beschäftigten (medizinisches, technisches Personal inklusive Reinigungspersonal), Mitpatienten, Besucherinnen und Besucher einzuhalten.