Wie kann bei einer Neuanschaffung bestätigt werden, dass sie die aktuellen Anforderungen erfüllt?

Bei der Neuanschaffung sollten Betreiber und Betreiberinnen darauf achten, dass die Liege über eine CE-Kennzeichnung verfügt. Zudem können sie sich durch eine Erklärung von der Herstellungsfirma oder dem Händler bzw. der Händlerin bestätigen lassen, dass die konstruktive Sicherheit – im Sinne der aktualisierten Empfehlung des BfArM (Fall-Nr. 0785/03) – im Hinblick auf Schutzeinrichtungen vor Quetsch- und Scherverletzungen im Hubmechanismus eingehalten wurde.

Hinweis: Energiebetriebene Liegen unterliegen als Maschinen europäischen Harmonisierungsvorschriften (unter anderem der Maschinenrichtlinie (MRL) bzw. der Medizinprodukteverordnung (MDR)). Die Herstellungsfirma oder eine von ihr bevollmächtigte Person darf Maschinen nur in den Verkehr bringen, wenn sie den für das Produkt geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bzw. Leistungsanforderungen der jeweiligen Harmonisierungsvorschrift genügen. Zur Bestätigung, dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde, hat die Herstellungsfirma oder ihre bevollmächtigte Person die CE-Kennzeichnung an der Liege anzubringen.