Wie ist mit den Auswahlkriterien für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu verfahren?
In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Biostoffverordnung (BioStoffV) sind die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen geregelt. Für bestimmte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen muss eine Untersuchung angeboten werden (Angebotsuntersuchung). Zurzeit werden Arbeitshilfen erarbeitet, die Unterstützung dabei leisten, den zu untersuchenden Personenkreis auszuwählen.