Wie ist die Verbindlichkeit von Empfehlungen oder Stellungnahmen anderer Gremien oder Institutionen zum Mutterschutz einzuordnen?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) dient dem Gesundheitsschutz von Frau und Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit bei ihrer Arbeit, in ihrer Ausbildung und im Studium. Es enthält die Spezialregelungen zum Schutz von Mutter und Kind und geht hinsichtlich des Gesundheitsschutzes allen anderen Regelungen vor, die im Rahmen einer Beschäftigung, im Studium oder in der Ausbildung ansonsten gelten. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen von Tätigkeiten während der COVID-19-Pandemie. Die Vorgaben des MuSchG gelten für Beamtinnen entsprechend.

Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Aktualisiert: 24.02.2021