Wie hat die BGW die Gefahrklassen berechnet?

Keine Berufsgenossenschaft kann die Gefahrklassen willkürlich festsetzen. Grundlage für die Berechnung der Gefahrklassen sind die im Beobachtungszeitraum (jeweils sechs Jahre) gesammelten Daten. Für jede Tarifstelle werden die Leistungsausgaben und die Gesamtentgelte der Versicherten (inklusive der Versicherungssummen der versicherten Unternehmerinnen und Unternehmer) ermittelt und einander gegenübergestellt. Die sich daraus ergebenden Belastungsverhältnisse finden sich in den Gefahrklassen wieder.