Wie geht man mit auffälligem IGRA im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge im Unterschied zur Umgebungsuntersuchung um?


  1. Ist der IGRA im Rahmen der Pflichtvorsorge erstmals auffällig, wird vom Betriebsarzt/Lungenfacharzt sofort ein Lungenröntgen angeordnet, um eine aktive Tuberkulose zu erkennen. Konnte eine Lungenerkrankung ausgeschlossen werden, wird nach einer Risikobewertung durch den Arzt ggfs. eine präventive Chemotherapie empfohlen. Wenn dies verzichtbar ist, klärt der Arzt intensiv über mögliche Krankheitszeichen auf und fordert den Beschäftigten auf, sich bei Symptomen sofort vorzustellen.
  2. Wenn bereits früher ein auffälliger IGRA erhoben wurde, das aktuelle Lungenröntgen unauffällig ist und sich der Beschäftigte gesund fühlt, soll der Betriebsarzt bei der nächsten Routinekontrolle nach 1-3 Jahren erneut den IGRA durchführen. Falls der IGRA dann negativ ist, sind keine weiteren Untersuchungen notwendig, solange keine klinischen Symptome bestehen und sich der Beschäftigte gesund fühlt. Ist der IGRA erneut positiv, dann muss zum Ausschluss einer aktiven TB ein Lungenröntgen erfolgen. Kommt der Beschäftigte dann zur dritten Routineuntersuchung und ist weiterhin IGRA-positiv, kann auf das Röntgen evtl. verzichtet werden, wenn er klinisch unauffällig (ohne Krankheitszeichen) ist und mehr als zwei Jahre zwischen erstem positiven IGRA und nun erneut positivem dritten IGRA vergangen sind