Wie erfolgt die Berichterstattung an die BGW?
Unabhängig von Ihrer Behandlungsfrequenz berichten Sie der BGW bitte unaufgefordert regelmäßig.
Nutzen Sie hierfür den Verlaufsbericht F2100 der DGUV, welchem Sie alle Berichtspunkte entnehmen können. Sie können ihn als Word-Datei abrufen. Die Berichterstattung wird gesondert nach Nr. 115 UV-GOÄ vergütet.
Bitte informieren Sie uns sofort über jede Verschlimmerung/Komplikation oder über anstehende betriebliche Wiedereingliederungsmaßnahmen, damit wir bei Bedarf entsprechende Maßnahmen, unter anderem in den BG-Kliniken, einleiten können.
29.03.2022