Wie berechnet sich der Beitrag für die Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege?

Berechnungsgrundlage ist das gemeldete Jahres- Arbeitsbruttoentgelt des Unternehmens und der Beitragssatz. Der Beitragssatz liegt für die Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege für das Jahr 2024 bei 0,08 € auf 1.000,00 € Entgelt. Die Beitragsberechnungsformel lautet:

 Jahres-Arbeitsbruttoentgelt des Unternehmens x 0,08
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                                                  1.000