Wer sollte regelmäßig im Rahmen von arbeitsmedizinischer Vorsorge (serieller Testung) untersucht und mit einem IGRA auf TB getestet werden?
a.) Vor der Tätigkeitsaufnahme bei individuell erhöhtem Risiko: Migranten aus Hochinzidenzländern (z.B. Osteuropa) soll im Rahmen der Erstuntersuchung ein Test zum Ausschluss einer aktiven TB angeboten werden, um einen Ausgangstatus zu erheben ggfs. und eine aktive Tuberkulose auszuschließen. Bei Beschäftigten ohne Migrationshintergrund ist die Wahrscheinlichkeit einer LTBI mittlerweile so gering, dass ein routinemäßiges Testen aller Beschäftigten im Gesundheitsdienst bei der Erstuntersuchung nicht mehr sinnvoll erscheint.
b.) Vor und während der Tätigkeit bei beruflich erhöhtem Risiko: In regelmäßigem Turnus werden Beschäftigte im Gesundheitsdienst untersucht, die häufiger Kontakt zu infektiösen TB-Patienten oder infektiösem Material haben, auf TB-Stationen tätig sind oder im Labor Sputum oder andere Flüssigkeiten auf Erreger der Tuberkulose hin untersuchen (Pflichtvorsorge).
c.) Abhängig von der Menge der TB-Erkrankten fallen auch Beschäftigte in Notaufnahmen oder HIV-Ambulanzen in diese Kategorie. Auch bei der Betreuung von Gefängnisinsassen und Obdachlosen ist der Kontakt zu Tuberkuloseerregern möglich. Wenn eine berufliche Tätigkeit in einem Gebiet mit endemischen Vorkommen vorgesehen ist, die einen engen Kontakt zur einheimischen Bevölkerung erfordern, muss eine TB-Diagnostik angeboten werden (Angebotsvorsorge).
d.) Bei BiG außerhalb der oben genannten Gruppen ist keine regelmäßige Testung in der arbeitsmedizinischen Vorsorge notwendig: Bei regelmäßigem Kontakt zu Patienten im Gesundheitsdienst ohne aktive TB erfolgt kein routinemäßiges TB-Screening. Diese Beschäftigten werden nur untersucht, nachdem sie unvorhergesehenen, ungeschützten Kontakt zu TB-Patienten hatten (Angebotsvorsorge).