Wer hat für die Information und Aufklärung von Schulpraktikanten und -praktikantinnen verbindlich zu sorgen?
Eine Unterweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu Beginn des Praktikums sowie eine geeignete Beaufsichtigung und Betreuung muss zwischen den Verantwortlichen (Schulträger, Praktikumsstelle, Schule) abgesprochen und sichergestellt werden.
Die Praktikanten und Praktikantinnen sowie die Erziehungsberechtigten erhalten vor Beginn des Praktikums eine Information über Gefährdungen, Verhalten während des Praktikums, die nötigen Schutzmaßnahmen und Impfungen.
Leitfaden Praktikum-Freiwilligendienst