Wer darf die PoC-Antigen-Tests in den Einrichtungen durchführen?

Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im medizinischen Bereich dürfen aufgrund ihrer nachgewiesenen Fachkunde PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) vornehmen. Darüber hinaus auch Personen ohne nachgewiesene Fachkunde, wenn die Tätigkeiten unter Aufsicht einer fachkundigen Person erfolgen.

Vor Aufnahme der Tätigkeit sind alle Personen auf Grundlage der durch die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellten Betriebsanweisung, mündlich zu unterweisen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der BAuA.

Aktualisiert: 26.03.2021; geprüft: 23.09.2022