Welcher Arzt/Welche Ärztin ist berechtigt, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen?
Der Arzt/ die Ärztin muss die arbeitsmedizinischen Qualifikationen nach § 7 Absatz 1 ArbMedVV (Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin oder Zusatzqualifikation Betriebsmedizin) erfüllen oder es muss eine Ausnahme der zuständigen Behörde nach § 7 Absatz 2 ArbMedVV vorliegen. Die Landesärztekammern führen Listen über alle ärztlichen Qualifikationen und organisieren/überwachen die Weiterbildung.
Ein ärztliches Unternehmen (Praxisinhaber=Arbeitgeber) darf nicht gleichzeitig im eigenen Betrieb betriebsärztliche Funktionen wahrnehmen.