Welchen Arzt, welche Ärztin suche ich auf?

Grundsätzlich haben Verletzte einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin (mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen) aufzusuchen, wenn

  • die Verletzung über den Unfalltag hinaus zu einer Arbeitsunfähigkeit führt oder
  • die Behandlungsbedürftigkeit länger als eine Woche dauert
  • eine Wiedererkrankung vorliegt
  • die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln im Raume steht.

Es besteht freie Wahl unter den Durchgangsärzten und Durchgangsärztinnen. Sie stehen alle im Verzeichnis der DGUV.