Welchen Arzt, welche Ärztin suche ich auf?
Grundsätzlich haben Verletzte einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin (mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen) aufzusuchen, wenn
- die Verletzung über den Unfalltag hinaus zu einer Arbeitsunfähigkeit führt oder
- die Behandlungsbedürftigkeit länger als eine Woche dauert
- eine Wiedererkrankung vorliegt
- die Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln im Raume steht.
Es besteht freie Wahl unter den Durchgangsärzten und Durchgangsärztinnen. Sie stehen alle im Verzeichnis der DGUV.