Welche Personen und Berufsgruppen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege müssen arbeitsmedizinisch wegen Infektionsgefährdung beraten werden?
Der Personenkreis ist festgelegt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in den Anhängen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und in den konkretisierenden Verordnungen (zum Beispiel BioStoffV).
Folgende Tätigkeiten sind Beispiele für Tätigkeiten mit möglicher Infektionsgefährdung:
- Medizinische Untersuchungen von Menschen und Tieren
- Abnahme von Körperflüssigkeiten oder sonstigem Untersuchungsgut (z.B. Abstrichmaterial)
- Durchführung invasiver Eingriffe
- Wundversorgung
- Versorgung pflegebedürftiger Menschen und Tiere und Kontakt mit Körperflüssigkeiten
- Umgang mit fremd- oder selbstgefährdenden Menschen oder Tieren
- Durchführung von Obduktionen und Sektionen
- Reinigungstätigkeiten in Funktionsbereichen und Patientenräumen
- Entsorgung von infektiösem Material
Es kommt auch bei anderen Tätigkeiten in den angeschlossen Funktionsbereichen regelmäßig zu Kontakten mit biologischen Arbeitsstoffen, zum Beispiel
- bei Reinigungs-, Desinfektions-, Reparatur- und Wartungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten in kontaminierten Bereichen beziehungsweise bei kontaminierten Geräten und Gegenständen,
- bei der Behandlung infektionsverdächtigen beziehungsweise infektiösen Materials in Wäschereien („unreine Seite“),
- beim Beschicken von Reinigungs- oder Desinfektionsapparaten,
- beim Umgang gebrauchtem, spitzen und scharfen kontaminierten Arbeitsgeräten, die bereits an Patienten im Einsatz waren.
Der Unternehmer oder die Unternehmerin darf diese Tätigkeiten nur von Beschäftigten ausüben lassen, die an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilgenommen haben. In die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge sind auch Schülerinnen und Schüler, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten einzubeziehen. Im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge müssen auch Impfungen angeboten werden, wenn die Infektionsgefahr im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht und ein Impfstoff vorhanden ist.