Welche Maßnahmen werden für Kontaktpersonen empfohlen?
Mit Krätze können sich im Regelfall nur Personen anstecken, die zu erkrankten (infestierten) Personen einen längeren Haut-zu-Haut-Kontakt hatten. Zu solchen Kontaktpersonen gehören i.d.R. Mitglieder einer Familie oder Wohngemeinschaft, Pflegebedürftige, deren Pfleger und Pflegerinnen, andere Betreuende und deren Kontaktpersonen. Dieser Personenkreis sollte beraten und behandelt werden, auch wenn (noch) keine Hautveränderungen vorliegen. Alle sollten aufgeklärt werden (ggfs. über ein Informationsblatt), dass sich die Krätze oder ein krätzebedingter Juckreiz bei Erstbefall erst nach vier bis sechs Wochen entwickeln, aber bereits vorher Ansteckungsgefahr besteht. Die Behandlung von Kontaktpersonen in Haus- oder Wohngemeinschaften und in Gemeinschaftseinrichtungen soll deshalb synchron (also am gleichen Tag) erfolgen. Ping-Pong-Effekte mit mehrfacher Infektion sind möglich, weil Krätze (Skabies) auch nach erfolgreicher Therapie keine Immunität hinterlässt.
Stand 05/2024