Welche Kosten übernimmt die BGW?

Liegt ein regelwidriger Gesundheitszustand vor (positiver THT oder IGRAs) und ein begründeter Verdacht, dass dieser Zustand beruflich verursacht wurde, können im Rahmen eines Berufskrankheitenverfahrens die Kosten für die weitere Abklärung und ggfs. Therapie von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Im Einzelnen sind das die Kosten für die Röntgenaufnahme zum Ausschluss einer aktiven Tuberkulose, die Beratung durch einen Pneumologen, die präventive Chemotherapie und die regelmäßigen Blutkontrollen, die während der Therapie notwendig sind. Die Kosten für die Arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Betrieb.