Welche Konsequenzen gibt es, wenn Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen den Arbeitsschutzvorgaben nicht nachkommen?
Grundlage für die Einhaltung der Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin ist eine sorgfältig durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung. Wichtig ist, das Bemühen um die Berücksichtigung sowie die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen nachweisen zu können. Konsequenzen im Sinne eines Regresses sind nur zu befürchten, wenn eine Verletzung dieser Pflichten nachweisbar ist. Ein Regress ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Erkrankung oder Infektion der Beschäftigten durch einen groben Sorgfaltspflichtverstoß verursacht hat.
Gerade deshalb sind im Sinne des Gesundheitsschutzes – besonders in Pandemie-Zeiten – die umfassenden Empfehlungen der BGW von hoher Bedeutung. Sie schützen Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher. Im Falle von Betriebsbesichtigungen durch die BGW oder die Gewerbeaufsicht geht es daher um die Einhaltung dieser Empfehlungen.
Aktualisiert: 17.09.2020