Was sind eigentlich hautgefährdende Tätigkeiten?
Die Haut kann durch verschiedene äußere Einflüsse wie zum Beispiel Hitze, Kälte, UV-Strahlung, mechanische Belastung, organische Lösungsmittel, waschaktive Substanzen und Wasser geschädigt werden. Im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes erstellen muss. Hierbei wird festgestellt, welche Tätigkeiten hautgefährdend sind.
Die Feuchtarbeit stellt eine der wichtigsten Hautgefährdungen in den Branchen der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege dar:
Feuchtarbeit wie in der TRGS 401 ausführlich beschrieben liegt vor, wenn Beschäftigte
- Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Arbeitstag haben oder
- Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben und im häufigen Wechsel flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen (> 10 Mal pro Arbeitstag) oder
- ihre Hände mindestens 15 Mal pro Arbeitstag waschen oder
- flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen und im häufigen Wechsel ihre Hände waschen (> 5 Mal pro Arbeitstag).