Was passiert, wenn ein Beschäftigter eine verbindlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ablehnt?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu akzeptieren. Der Unternehmer darf sie jedoch ohne eine fristgerechte Untersuchung nicht weiterbeschäftigen. Zunächst muss er dann prüfen, ob er einen Arbeitsplatz ohne Infektions- beziehungsweise Gefahrstoffgefährdung anbieten kann. Ist dies nicht der Fall, können sich arbeitsrechtliche Konsequenzen ergeben. Es ist jedoch unabhängig davon im Interesse des Arbeitnehmers, an der Vorsorgeuntersuchung, die speziell zum Schutz seiner Gesundheit angeboten wird, teilzunehmen.