Was passiert, wenn ein Beschäftigter eine verbindlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge ablehnt?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge in Form einer Beratung wahrzunehmen. Nur Untersuchungen oder Impfungen müssen nicht geduldet werden. Sie müssen aber immer angeboten werden, wenn sie durch die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Anhangs zur ArbMedVV als notwendig eingestuft werden. Unternehmer dürfen Tätigkeiten mit notwendiger Pflichtvorsorge nur von Beschäftigten ausüben lassen, die daran teilgenommen haben (§ 4 ArbMedVV). Unabhängig davon ist es im Interesse der Beschäftigten, an der Vorsorge teilzunehmen, die speziell zum Schutz ihrer Gesundheit angeboten wird.