Was muss ich berücksichtigen, wenn ich auf ein neues Entgeltabrechnungsprogramm umstelle?
Grundsätzlich sollte aus praktischen Gründen der Wechsel eines Softwareproduktes immer zum Jahreswechsel erfolgen. In diesem Fall werden alle Meldungen für ein Meldejahr im bisherigen Entgeltabrechnungsprogramm abgewickelt und die Meldungen für ein neues Meldejahr im neuen Entgeltabrechnungsprogramm.
Wenn Sie innerhalb des Jahres das Entgeltabrechnungsprogramm gewechselt haben, stellen Sie sicher, dass die bisher abgegebenen Meldungen in das neue Softwareprogramm übernommen werden (Vortragswerte).
Sofern es nicht möglich ist, diesen Zeitraum aus dem neuen Entgeltabrechnungsprogramm heraus zu melden, weil dort keine Vorträge zugelassen werden, sorgen Sie dafür, dass die fehlenden Beträge/Differenzbeträge über eine Ausfüllhilfe gemeldet werden.
Beispiel:
- Sie haben im Juli das Entgeltabrechnungsprogramm gewechselt.
- Im neuen Entgeltabrechnungsprogramm werden nur die Daten ab 01.08. erfasst.
Die Daten für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.07. müssen Sie dann als Vortragswerte erfassen oder - sofern dies nicht möglich ist - über eine Ausfüllhilfe (zum Beispiel SV-Meldeportal) melden.