Was muss beachtet werden, wenn jemand eine Brille trägt und zudem eine Schutzbrille aufsetzen soll?
Weil handelsübliche Korrektionsbrillen keine Schutzwirkung haben, muss die Unternehmerin oder der Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen. Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können zum Beispiel Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden.
Siehe: DGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden deshalb erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Verschiedene Marken bieten durch unterschiedliche Verfahren der Oberflächengestaltung bzw. Beschichtung der Sichtscheiben "beschlagarmen" Augen- und Gesichtsschutz.
Beschlagarme Scheiben sind mit dem Symbol "N" gekennzeichnet.
Aktualisiert: 15.04.2020