Was gilt für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen? Werden Kosten für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung übernommen?

Ab dem Teilnahmedatum 1. Juli 2019 haben sich die BGW und UVTöH darauf verständigt, dass die Kindertageseinrichtungen der freien Trägerschaft ihre Erste Hilfe-Schulungen sowohl für die Zielgruppe "Kinder" als auch für die "Erwachsenen" zukünftig über die zuständige Unfallkasse des entsprechenden Bundeslandes abzurechnen sind.

Ausnahme: Wenn sowohl die Kinder, als auch die Beschäftigten einer Kita bei der BGW versichert sind (in der Regel bei Betriebs-Kindertagesstätten), gilt diese Regelung nicht. Für diese Gruppe zahlt die BGW die "Erste Hilfe Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder". Hierzu senden Sie uns bitte vorab eine E-Mail mit Unternehmensnummer, vollständiger Adresse und Telefonnummer ihrer Kindertagesstätte an: Erste-Hilfe@bgw-online.de