Was für einen Atemschutz benötige ich, wenn ich Behandlungen am Gesicht durchführe?
Im Kontakt zwischen Beschäftigten und Kundinnen/Kunden (Klienten/Klientinnen, Patientinnen/Patienten), bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig.
Kann der Kunde oder die Kundin während der Behandlung am Gesicht keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, muss von den Beschäftigten mindestens eine FFP2-Maske getragen werden. Es wird zusätzlich ein Gesichtsschild oder eine Schutzbrille empfohlen.
Aktualisiert: 27.10.2020