Warum wird innerhalb des Gefahrtarifs keine Unterscheidung nach Tätigkeiten vorgenommen (beispielsweise Büroteil und Praxis)?
Der BGW-Gefahrtarif ist ein Gewerbezweigtarif. Die Veranlagung erfolgt nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Bei der Berechnung der Gefahrklassen wird das Gefährdungsrisiko aller Tätigkeiten eines Gewerbezweigs berücksichtigt, zum Beispiel
auch in den Unternehmen durchgeführte Reinigungs- oder Verwaltungstätigkeiten.