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Im September 2019 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine verschärfte Empfehlung zu Risiken an energetisch höhenverstellbaren Therapieliegen veröffentlicht. Neu in Verkehr gebrachte Liegen müssen immer über eine integrierte Sicherheit verfügen, also über unmittelbar in der Konstruktion verankerte Lösungen. Eine Sperrbox als einzige Sicherheitseinrichtung ist demnach seit September 2019 grundsätzlich nicht mehr zulässig.