Warum sollen Eignungsuntersuchungen grundsätzlich getrennt von der speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden?

Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist es wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird.

Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Bei Eignungsuntersuchungen muss von Seiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht werden. Gelingt das nicht, ist ein Tätigkeitsausschluss die Folge, der regelmäßig dazu führt, dass der Beschäftigte den Arbeitsplatz nicht bekommt oder ihn aufgeben muss. Das ist bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge anders. Hier geht es um die persönliche Beratung des Beschäftigten über die Wechselwirkung von Gesundheit und Belastungen am Arbeitsplatz sowie Schutzmaßnahmen. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen sollen grundsätzlich getrennt durchgeführt werden. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, müssen die unterschiedlichen Zwecke von Vorsorge und Eignungsuntersuchungen transparent gemacht werden. Dies ist die Aufgabe des Arbeitgebers sowie des Betriebsarztes/ der Betriebsärztin am Untersuchungstermin. Auch hinsichtlich der Bescheinigung ist eine klare Trennung notwendig. Das Ergebnis einer Eignungsuntersuchung darf nicht auf der Vorsorgebescheinigung vermerkt werden.