Warum fällt für mein Unternehmen ein "Mindestbeitrag" an?

Der Jahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung errechnet sich nach dem meldepflichtigen Jahresbruttoentgelten der Beschäftigten. Liegt der auf Grundlage des Entgelts berechnete Beitrag unter dem Mindestbeitrag, so ist der Mindestbeitrag zu zahlen. Aktuell beträgt der Mindestbeitrag 40 Euro.

Für den Beitrag zur persönlichen Versicherung (Pflicht-, Höher- oder freiwillige Versicherung) gilt diese Regelung nicht.