Wann werden die Testkosten für den direkten oder indirekten Erregernachweis für SARS-CoV-2 nicht übernommen?
Die Kosten für den direkten oder indirekten Erregernachweis SARS-CoV2 (PCR, Antikörper, Antigentests) werden nicht übernommen, wenn
- kein begründeter Verdacht auf eine Berufskrankheit vorliegt (Testergebnis negativ) und noch keine Berufskrankheitenanzeige erfolgt ist,
- oder die Tests im Rahmen der betriebsärztlichen Vorsorge (ArbMedVV)
- oder anderer betriebsinterner Screeninguntersuchungen zum Patientenschutz oder der allgemeinen Gefahrenabwehr vorgenommen wurden.
12.10.2020