Wann muss eine allgemeine arbeitssicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung zur Tuberkulose erfolgen?
Eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin allen Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Biostoffen ausführen, anzubieten. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit gemeinsam mit der Unterweisung in Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Anweisungen über das Verhalten Schwangerschaft und Stillzeit, bei Unfällen und Betriebsstörungen und der Ersten Hilfe organisiert und einzeln oder in der Gruppe abgehalten werden. Hier werden ausdrücklich auch Studierende, Schülerinnen und Schüler miteinbezogen. Sie ersetzt in keinem Fall die individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge nach Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung.