Wann ist für Berufspraktikanten und -praktikantinnen eine Arbeitsmedizinische Vorsorge mit Impfangebot notwendig?

Die Anlässe für die arbeitsmedizinische Vorsorge sind abschließend im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Ist nach der Gefährdungsbeurteilung eine arbeitsmedizinische Vorsorge mit Impfangebot zu veranlassen oder anzubieten, dürfen die Kosten für Vorsorge und Impfung nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie dieser Impfungen trägt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.