Wann bin ich versichert?

Versichert sind Sie bei Ihrer Arbeitstätigkeit (Arbeitsunfall), auf dem direkten Weg von und zur Arbeit (Wegeunfall) und bei beruflich verursachten Erkrankungen (Berufskrankheiten).

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine dauerhafte oder eine vorübergehende Tätigkeit oder um eine Teilzeit- beziehungsweise Vollzeitbeschäftigung handelt. Auch Personen im Praktikum und Ehrenamtliche können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn das Unternehmen noch nicht bei der BGW angemeldet wurde.