Unterliegen Eignungsuntersuchungen auch den rechtlichen Bedingungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)?

Nein. Eignungsuntersuchungen unterliegen besonderen gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen außerhalb der ArbMedVV. Sie sollen Dritte oder die Allgemeinheit schützen und sind ausdrücklich nicht Gegenstand der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die den Eigenschutz der Beschäftigten als Schutzziel hat.
Eine Eignungsuntersuchung umfasst eine ärztliche Begutachtung, in der festgestellt werden soll, ob bestimmte Voraussetzungen vorhanden sind, um die Anforderungen des Arbeitsplatzes zu erfüllen. Bei einer fehlenden Eignung oder Tauglichkeit kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie etwa Arbeitsplatzwechsel oder Kündigung kommen. Führt der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin Eignungsuntersuchungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Vorsorge durch, muss er/sie den Beschäftigten vorher über die Art der Untersuchung und ihre Konsequenzen aufklären.