Rechtfertigt ein erstmals positiver THT bei einem versicherten Beschäftigten im Gesundheitsdienst (BIG) eine Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit?
Ein erstmals positiver THT nach einer Umgebungsuntersuchung oder im Rahmen der Vorsorge (und der Wunsch des Beschäftigten eine Chemotherapie durchzuführen), rechtfertigt eine BK-Verdachtsanzeige. Im weiteren Berufskrankheitenverfahren wird zum Beispiel durch einen IGRA geklärt, ob es sich tatsächlich um eine Tuberkuloseinfektion handelt. Die Kosten für den IGRA und die weitere Abklärung und Therapie werden in diesen Fällen im Berufskrankheitenverfahren von der BGW übernommen.