7-allgemein-sperrbox

Wenn es sich bei der Sperrbox um die einzige technische Schutzeinrichtung handelt, ja. Zum Beispiel kann die Laufrichtung der Bedienstange (Rehling) umgekehrt werden. So fährt die Liege nach oben, wenn die Stange nach unten gedrückt wird, wodurch die Gefahr des Einklemmens deutlich reduziert wird. Siehe hierzu auch die Länder-BfArM-Information.

Hinweis: Eine Sperrbox ist am ehesten als eine organisatorische Maßnahme zu betrachten und ist aus Sicht der BGW keine alleinige Lösung, die den Mindestanforderungen an eine integrierte Sicherheit genügt. Die weiteren erforderlichen Nachrüstungsmaßnahmen ergeben sich aus der BGW-Handlungshilfe "Mechanische Gefährdungen an energetisch höhenverstellbaren Liegen."