Muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin die Beschäftigten zum Thema Hautschutz unterweisen?

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat die Beschäftigten laut § 12 Arbeitsschutzgesetz regelmäßig, mindestens einmal jährlich oder bei Änderung der Arbeitsaufgaben, mündlich und arbeitsplatzbezogen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahren und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Diese Unterweisung muss vom Unternehmer bzw. der Unternehmerin dokumentiert werden. Das schließt das Thema Hautschutz ein. Unterweisungshilfen finden sich beispielsweise auf dem Portal "Sicheres Krankenhaus".