Muss der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin bei einer latenten tuberkulösen Infektion (LTBI) eine Meldung an das Gesundheitsamt abgeben?
Eine latente tuberkulösen Infektion (LTBI) muss nicht in jedem Fall an das Gesundheitsamt gemeldet werden, da von der LTBI keine Infektionsgefahr ausgeht. Unter bestimmten Umständen, z.B. bei einer besonders hohen Infektionsrate/hoher Rate an LTBIs bei den Kontaktpersonen (>10% LTBI), kann allerdings eine Rücksprache mit dem Gesundheitsamt sinnvoll sein.