Muss der Arbeitgeber immer eine Einstellungsuntersuchung veranlassen?
Es gibt keine Verpflichtung für Arbeitgeber, Einstellungsuntersuchungen für alle zukünftigen Beschäftigtengruppen ohne spezielle gesetzliche Grundlage durchzuführen. Eine Einstellungsuntersuchung (ohne die Grundlage spezieller Rechtsvorschriften) ist im Unterschied zur arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge keine Tätigkeitsvoraussetzung.
Dagegen sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz ein ärztliches Gutachten als Einstellungsuntersuchung vor. Zusätzlich gibt es bei bestimmten Arbeitsplätzen gesetzlich definierte Eignung-/Tauglichkeitsanforderungen, die den Arbeitgebenden verpflichten, entsprechende Gutachten vor der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit durchführen zu lassen (zum Beispiel bei Personenbeförderung nach Fahrerlaubnisverordnung, Feuerwehr usw.).