Müssen immer ältere (negative) Teste vorliegen, um den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu begründen?
Die Erkrankung ist in Deutschland so selten geworden, dass positive THTs oder IGRAs bei Beschäftigten im Gesundheitswesen nach einem beruflichen Kontakt mit einem infektiösen TB-Erkrankten ausreichend sind, um den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu rechtfertigen. Ein positiver THT muss immer durch einen IGRA überprüft werden. Deshalb empfiehlt die BGW bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht mehr den THT sondern sofort den IGRA einzusetzen.